Er verfügt über große Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Dies umfasst insbesondere Fragen des Steuer-, Kapitalmarkt- und Korruptionsstrafrechts, des Betrugs, der Untreue und der Geldwäsche. Gemeinsam mit seinem Team hat er zahlreiche Unternehmen und Führungskräfte erfolgreich in komplexen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verteidigt.
Darüber hinaus ist er auf die Durchführung unternehmensinterner Ermittlungen spezialisiert. Er hat zahlreiche umfangreiche nationale und grenzüberschreitende interne Untersuchungen zu unterschiedlichsten Compliance-Verstößen geleitet. Er verfügt zudem über eine umfassende Expertise in der Beratung von Unternehmen bei der Einführung und Optimierung von Compliance-Management-Systemen, die beispielsweise der Korruptions- und Geldwäschebekämpfung und der Einhaltung internationaler Wirtschaftssanktionen dienen. Schließlich kann er auf eine langjährige Erfahrung in der Durchführung von Compliance-Due-Diligence-Prüfungen zurückgreifen. Er hat Mandanten sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite in mehr als 100 M&A-Transaktionen beraten.
Im Markt ist er als ein führender Experte auf seinem Gebiet anerkannt. Im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien wird er als „oft empfohlener“ Rechtsanwalt für Compliance-Untersuchungen und bei Legal 500 in der Liste der „Namen der nächsten Generation“ für interne Untersuchungen geführt. Die WirtschaftsWoche zeichnet ihn als „Top Anwalt für Compliance“ aus.