Er verfügt über große Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Dies umfasst insbesondere Fragen des Steuer-, Kapitalmarkt- und Korruptionsstrafrechts, des Betrugs, der Untreue und der Geldwäsche. Gemeinsam mit seinem Team hat er zahlreiche Unternehmen und Führungskräfte erfolgreich in komplexen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verteidigt.
Darüber hinaus ist er auf die Durchführung unternehmensinterner Ermittlungen spezialisiert. Er hat zahlreiche umfangreiche nationale und grenzüberschreitende interne Untersuchungen zu unterschiedlichsten Compliance-Verstößen geleitet. Er verfügt zudem über eine umfassende Expertise in der Beratung von Unternehmen bei der Einführung und Optimierung von Compliance-Management-Systemen, die beispielsweise der Korruptions- und Geldwäschebekämpfung und der Einhaltung internationaler Wirtschaftssanktionen dienen. Schließlich kann er auf eine langjährige Erfahrung in der Durchführung von Compliance-Due-Diligence-Prüfungen zurückgreifen. Er hat Mandanten sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite in mehr als 100 M&A-Transaktionen beraten.
Im Markt ist er als ein führender Experte auf seinem Gebiet anerkannt. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien führt ihn als oft empfohlenen Rechtsanwalt für Compliance-Untersuchungen. Chambers weist ihn als namhaften Experten im Bereich „Wirtschaftsstrafrecht: Beratung von Unternehmen“ aus. Legal 500 hat ihn in die Liste der „Partner der nächsten Generation“ in den Kategorien „Interne Untersuchungen“ und „Compliance“ aufgenommen. Die WirtschaftsWoche zeichnet ihn zudem als „Top Anwalt” für „Compliance“ und „Steuerstrafrecht“ aus.
