Tim Nikolas Mueller
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Dr. Tim Nikolas Müller

Partner

Dr. Tim Nikolas Müller leitet den Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Criminal Compliance am Standort Deutschland. 

Er verfügt über große Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Dies umfasst insbesondere Fragen des Steuer-, Kapitalmarkt- und Korruptionsstrafrechts, des Betrugs, der Untreue und der Geldwäsche. Gemeinsam mit seinem Team hat er zahlreiche Unternehmen und Führungskräfte erfolgreich in komplexen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verteidigt.

Darüber hinaus ist er auf die Durchführung unternehmensinterner Ermittlungen spezialisiert. Er hat zahlreiche umfangreiche nationale und grenzüberschreitende interne Untersuchungen zu unterschiedlichsten Compliance-Verstößen geleitet. Er verfügt zudem über eine umfassende Expertise in der Beratung von Unternehmen bei der Einführung und Optimierung von Compliance-Management-Systemen, die beispielsweise der Korruptions- und Geldwäschebekämpfung und der Einhaltung internationaler Wirtschaftssanktionen dienen. Schließlich kann er auf eine langjährige Erfahrung in der Durchführung von Compliance-Due-Diligence-Prüfungen zurückgreifen. Er hat Mandanten sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite in mehr als 100 M&A-Transaktionen beraten.

Im Markt ist er als ein führender Experte auf seinem Gebiet anerkannt. Im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien wird er als „oft empfohlener“ Rechtsanwalt für Compliance-Untersuchungen und bei Legal 500 in der Liste der „Namen der nächsten Generation“ für interne Untersuchungen geführt. Die WirtschaftsWoche zeichnet ihn als „Top Anwalt für Compliance“ aus.

Expertise

Branchen

Erfahrung

Referenzmandate

  • Durchführung einer internen Untersuchung für einen globalen Finanzdienstleistungskonzern zu Cum/Ex-Transaktionen vor dem Hintergrund eines Strafverfahrens einer deutschen Staatsanwaltschaft.
  • Beratung und Verteidigung einer internationalen Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft in einem grenzüberschreitenden Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung durch eine deutsche Staatsanwaltschaft.
  • Beratung eines internationalen E-Commerce-Unternehmens bei der Konzeption und Umsetzung eines umfassenden Compliance-Management-Systems, u.a. in Bezug auf einen Verhaltenskodex, Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung, Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung sowie Sanktionsfragen.
  • Durchführung einer grenzüberschreitenden internen Untersuchung für ein deutsches Life-Sciences-Unternehmen wegen des Verdachts auf Bestechung und Betrug im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten des Unternehmens.
  • Beratung eines deutschen Verkehrs- und Mobilitätsunternehmens bei der Gestaltung und Umsetzung eines umfassenden Compliance-Management-Systems, auch in Bezug auf ESG-, Lieferketten- und Hinweisgeberschutzfragen.

Anerkennung

Ein hervorragender Wirtschaftsstrafrechtler. Die Zusammenarbeit war ausgezeichnet.“, (Mandant); als einer der "Namen der nächsten Generation" geführt
Legal 500 Deutschland (Compliance: Interne Untersuchungen), 2024
sehr hohes fachliches Know-how, pragmatische Lösungsansätze“, „klug, behält Verteidigungsinteressen des Unternehmens im Blick“, (Wettbewerber); als "oft empfohlener Rechtsanwalt" eingestuft
JUVE Handbuch 2023/2024 (Compliance-Untersuchungen), 2024

Qualifikationen

Zulassungen

Rechtsanwalt, Deutschland, 2013

Akademisch

Zweites Staatsexamen, Deutschland, 2012

Dr. iur., Universität Freiburg, Deutschland, 2010

Magister Juris, University of Oxford, Vereinigtes Königreich, 2007

Erstes Staatsexamen, Deutschland, 2005

Disclaimer
A&O Shearman wurde am 1. Mai 2024 durch den Zusammenschluss der Shearman & Sterling LLP und der Allen & Overy LLP sowie ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen (die Vorgängergesellschaften) gegründet. Die vorliegenden Inhalte umfassen möglicherweise Materialien und Verweise auf Mandate, die nicht von A&O Shearman, sondern von einer oder mehreren der Vorgängergesellschaften erstellt bzw. bearbeitet wurden.