Stephan Neuhaus
Stephan Neuhaus

Stephan Neuhaus

Partner

Dr. Stephan Neuhaus ist ein renommierter Rechtsanwalt im Bereich des Patentrechts und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung deutscher und internationaler Mandanten bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer technischen Schutzrechte. 

Stephans Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen Life Sciences, Biotechnologie und in der chemischen Industrie. Darüber hinaus berät er auch Mandanten aus dem Telekommunikationssektor und dem Ingenieurwesen. Stephan koordiniert parallele Patentverletzungs- und Rechtsbestandsverfahren in den wichtigsten europäischen Staaten und unterstützt seine Mandanten bei der Entwicklung effektiver Strategien zur internationalen Durchsetzung ihrer Patente und Gebrauchsmuster. 

Er führt Patentverletzungs- und Rechtsbestandsverfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC), vor den deutschen Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Durchsetzung von Schutzrechten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. 

Stephan ist eine “bekannte Größe im Bereich Life Sciences und der Telekommunikationsindustrie” (IAM Patent 1000, 2020). Er „bietet einer Vielzahl anspruchsvoller Patentinhaber in den Branchen Life-Science- und Chemie hochwertige Beratung und ist ein versierter Prozessanwalt mit einem differenzierten Verständnis für Verletzungsverfahren auf allen Gerichtsebenen in Deutschland“ (IAM Patent 1000, 2024). Stephan ist anerkannt als “Life Sciences Experte, der sich in einer Vielzahl von Nichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof bewährt hat” (IAM Patent 1000, 2018). Seine “Geschicklichkeit bei der Präsentation starker Life-Sciences-Argumente wird von denen, die sich vor Gericht auf ihn verlassen, sehr geschätzt” (IAM Patent 1000, 2019).

Expertise

Branchen

Erfahrung

Referenzmandate

  • Bayer bei der Koordinierung der europaweiten Patentstreitigkeiten um das Blockbuster-Medikament Xarelto® und Verteidigung des deutschen Markts gegen generischen Markteintritt auch auf Grundlage äquivalenter Patentverletzung
  • Novo Nordisk bei der Beweismittelgewinnung für die Verwendung eines geschützten Herstellungsverfahrens für ein Insulinprodukt durch einen Wettbewerber
  • Ein internationales Pharmaunternehmen bei der strategischen Beratung im Vorfeld und Vorbereitung auf den Ablauf des Stoffschutzes für ein Blockbustermedikament zur Behandlung von Diabetes
  • Ein internationales Pharmaunternehmen bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung eines später für nichtig erklärten Patents
  • Strategische Beratung verschiedener internationaler Pharmaunternehmen zur Verhinderung des Markteintritts von Biosimilars, Koordinierung der verschiedenen europäischen Gerichtsverfahren und Verletzungsverfahren in Deutschland
  • 3V Sigma bei der Verteidigung gegen Patentverletzungsvorwürfe betreffend chemische UV-Absorber für die kosmetische Industrie
     

Veröffentlichungen

  • Stephan Neuhaus, Sekundäre Haftung im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Tübingen, 2010.
  • Stephan Neuhaus, Die Dringlichkeit in zeitlicher Hinsicht bei der patentrechtlichen einstweiligen Verfügung – Zugleich Besprechung von LG Düsseldorf „Solarzelle II“ und LG München I „Bortezomib II“, GRUR-RR 2023, 200.
  • Stephan Neuhaus, Anm. zu UPC Zentralkammer München, CFI 1/2023, GRUR-Patent 2023, 219.
  • Stephan Neuhaus, Anm. zu OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.5.2023, 15 U 78/22 – Sanitärarmatur, GRUR-Prax 2023, 526.
  • Stephan Neuhaus, Zum technischen Charakter eines Merkmals, Anm. zu EPA, T 1984/18 – Prüfung elektronischer Zahlungsbelege, GRUR-Prax 2022, 478.
  • Stephan Neuhaus, Der Urteilsveröffentlichungsanspruch bei gesundheitsbezogenen Produkten – Besprechung von LG München I, 7 O 10571/20 – Zweiteiliges Zahnimplantatsystem, GRUR-Prax 2022, 51.
  • Stephan Neuhaus, Keine eindeutige Offenbarung einer Entgegenhaltung ohne konkrete technische Lehre – Anm. zu BGH, X ZR 54/19 – Cerdioxid, GRUR 2021, 1043, 1048.
  • Stephan Neuhaus, Zweckgebundene Stoffschutzansprüche – Anm. zu OLG Düsseldorf, I-2 W 6/17 – Östrogenblocker, GRUR 2017, 1107, 1111.

Qualifikationen

Sprachen

Englisch, Deutsch
Disclaimer
A&O Shearman wurde am 1. Mai 2024 durch den Zusammenschluss der Shearman & Sterling LLP und der Allen & Overy LLP sowie ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen (die Vorgängergesellschaften) gegründet. Die vorliegenden Inhalte umfassen möglicherweise Materialien und Verweise auf Mandate, die nicht von A&O Shearman, sondern von einer oder mehreren der Vorgängergesellschaften erstellt bzw. bearbeitet wurden.