Dr. Krause ist als deutscher Rechtsanwalt, Notar und New York Attorney-at-law zugelassen. Er berät bei öffentlichen Übernahmeangeboten, Unternehmenskäufen und -verkäufen, Auktionsverfahren, LBOs/MBOs, Public-to-Private-Transaktionen, Post-Takeover-Integration, Joint Ventures, Unternehmensumstrukturierungen, Vorstandsangelegenheiten und anderen strategischen Fragen. Der Großteil seiner Arbeit ist grenzüberschreitender Natur und erfordert die Koordination von Teams in verschiedenen Rechtsordnungen. Im Laufe der Jahre hat er sich bei verschiedenen börsennotierten und nicht börsennotierten deutschen und ausländischen Unternehmen als „trusted advisor“ etabliert. Alle maßgeblichen unabhängigen Publikationen empfehlen ihn als eine führende Beraterpersönlichkeit.
Dr. Hartmut Krause ist Mitautor eines der führenden Kommentare zum deutschen Übernahmegesetz und des führenden deutschen Handbuchs zur EU-Marktmissbrauchsverordnung. Dr. Hartmut Krause ist durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen hervorgetreten und hat als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ausgesagt. Er war stellvertretender Vorsitzender des M&A and Joint Ventures-Ausschusses der internationalen Sektion der American Bar Association.