Der Schwerpunkt seiner Praxis liegt im Bereich der Restrukturierung und des Insolvenzrechts, zudem berät er in weiten Teilen des Bank- und Kreditrechts bspw. zu anspruchsvollen Akquisitions-, Unternehmens- oder Borrowing Base Finanzierungen. Als ausgewiesener Finanzierungs- und Restrukturierungsexperte berät er seit vielen Jahren Unternehmen, Finanzierer oder Investoren in Refinanzierungs- und Krisensituationen und bei der Vorbereitung, Verhandlung und Umsetzung komplexer und internationaler Restrukturierungskonzepte, bspw. im Wege einer freien „konsensualen“ Sanierung oder auch der Eigenverwaltung oder anderer gerichtlicher Verfahren. Regelmäßig vertritt er Gläubiger in großen Unternehmensinsolvenzen und nimmt die Interessen seiner Mandanten auch in Gläubigerausschüssen wahr.
Dr. Franz Bernhard Herding hält Vorlesungen, bspw. an der Bucerius Law School und dem ILF, und referiert und publiziert regelmäßig zu finanz- und insolvenzrechtlichen Themen. Sein Fokus liegt derzeit u.a. auf der Restrukturierung von Schuldscheinen, dem präventiven Restrukturierungsrahmen (StaRUG), den Anwendungs- und Anerkennungsfragen im Zusammenhang mit Dutch Scheme und UK Restructuring Plan, aber auch im Bereich „Private Debt“ und Direct Lending in Distressed Situationen.
Dr. Franz Bernhard Herding studierte an der Universität René Descartes in Paris und der Universität von Münster. Während der Promotion arbeitete er für Prof. Dr. Wolfram Timm am Institut für Deutsches Unternehmensrecht, Münster. Im Anschluss absolvierte er das Referendariat beim Kammergericht Berlin.