Ellen Braun
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Dr. Ellen Braun

Partner

Dr. Ellen Braun, LL.M. (University of California at Berkeley), Rechtsanwältin und Gründerin der deutschen Kartellrechtspraxis von Allen & Overy, ist seit über 25 Jahren auf europäisches und deutsches Kartellrecht spezialisiert und Mitglied des Kartellrechtsauschusses der BRAK. 

Sie berät in- und ausländische Unternehmen zum kartellrechtlichen Risikomanagement (CMS), bei der Strukturierung von Kooperationen, Joint Ventures und Vertriebssystemen. Sie verteidigt die Interessen ihrer Mandanten vor den deutschen und europäischen Kartellbehörden, bei der Anfechtung von Behördenentscheidungen sowie in Prozessen vor Zivilgerichten.

Sektorielle Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Petro-/Chemie, Automotive, Konsumgüter, Tech Sector und Life Science.

Zu ihren Veröffentlichungen gehören u.a.: “EC Competition Rules in National Courts: Germany”,1996; das Kapitel zu deutscher Fusionskontrolle in 'Business Transactions in Germany', 2003; 'Europäisches Wettbewerbsrecht im Umbruch', Nomos 2004 (Co-Editor), die Kapitel zu horizontaler Kooperation und der neuen deutschen Ausnahmeregelung für horizontale und vertikale Kooperationen im 'Langen/Bunte', dem führenden deutschen Kommentar zum europäischen und deutschen Kartellrecht, der 2005 erschienen ist.

Vor ihrer Tätigkeit bei A&O Shearman war sie Assistentin am Lehrstuhl für Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg. Anschließend hat sie einen Master an der University of California, Berkeley, erworben, das Bar Exam in New York abgelegt und war in einer führenden deutschen Anwaltssozietät als Associate tätig.

Expertise

Branchen

Veröffentlichungen

  • Braun E., Bunte H.J. (2010) "Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht", 11te Auflage (co-Autor).
  • Braun E. (2009) "Gleiches Recht für alle", Artikel in FINANCE, 06/2009.
  • Braun E. (2008) "Fusionskontrolle", Kapitel in Hamburger Kommentar - Gesamtes Medienrecht, Kapitel 21-23: Nomos .
  • Braun E. (2006) "Europäisierung des deutschen Kartellrechts - Konsequenzen für Kartellmitglieder?", Europäisches Wettbewerbsrecht nach der Reform.
  • Braun E. (2006) "Kartellrechtliche Beurteilung von Horizontalvereinbarungen", EUROFORUM: Schriftlicher Management-Lehrgang in 12 Lektionen, Das neue Kartell- und Fusionskontrollrecht, Kapitel 7.
  • Braun E., Langen, Bunte H.J. (2006) "Art. 81 und § 2 GWB n.F. (Horizontale Fallgruppen)", Kommentar in Kartellrecht, 10. Auflage.
  • Braun E., Behrens P., Nowak C. (2004) "Europäisches Wettbewerbsrecht im Umbruch": Nomos.
  • Braun E. (2004) "Der Systemwechsel im europäischen (und deutschen) Kartellrecht (VO 1/2003) - Vorschläge für die Unternehmenspraxis", Artikel in Europäisches Wettbewerbsrecht im Umbruch: Nomos.
  • Braun E., Schoneweg H. (2003) "Der Anwalt wechselt sein Spezialgebiet nur selten", Artikel in Financial Times Deutschland, 07/02/2003.
  • Braun E., (2002) "Marktabgrenzung wird unterschiedlich gesehen", Artikel in Lebensmittelzeitung, 09/2002.
  • Braun E., Bader C. (2002, 2003) "German Competition Law: Overview and recent developments", Artikel in The European Antitrust Review, 03/2002 and 04/2004: Global Competition.
  • Braun E., Behrens P. (1996) "EC Competition Rules in National Courts – Germany": Nomos.

Qualifikationen

Zulassungen

Admitted to the bar, State of New York, USA, 1999

Rechtsanwältin, Germany, 1994

Akademisch

LL.M., University of California, Berkeley, USA, 1995

Dr. iur., Universität Hamburg, Deutschland, 1995

Zweites Staatsexamen, Universität Hamburg, Deutschland, 1991

Erstes Staatsexamen, Universität Hamburg, Deutschland, 1988

Sprachen

Englisch, Deutsch
Disclaimer
A&O Shearman wurde am 1. Mai 2024 durch den Zusammenschluss der Shearman & Sterling LLP und der Allen & Overy LLP sowie ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen (die Vorgängergesellschaften) gegründet. Die vorliegenden Inhalte umfassen möglicherweise Materialien und Verweise auf Mandate, die nicht von A&O Shearman, sondern von einer oder mehreren der Vorgängergesellschaften erstellt bzw. bearbeitet wurden.