David Schmid
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Dr. David Schmid

Partner

David Schmid berät regelmäßig zu großen, grenzüberschreitenden internen Untersuchungen bei Unternehmen und Finanzinstituten und der anschließenden Aufarbeitung der im Rahmen solcher Untersuchungen erkannten Themen.

Inhaltlich erstreckt sich seine Expertise dabei insbesondere auf Compliance Verstöße, strafrechtlich relevante Sachverhalte, steuerrechtliche Themen (u.a. Cum-Ex- und ähnliche Konstellationen) oder kartellrechtlich relevante Sachverhalte.  Seine Erfahrungen umfassen sowohl präventive Untersuchungen als auch Untersuchungen im Zusammenhang mit Verfahren von Regulatoren oder sonstigen Behörden sowie Untersuchungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Klage oder Schiedsverfahren. 

Darüber hinaus verfügt David Schmid über umfassende Expertise bei der ganzheitlichen Beratung von Mandanten im Zusammenhang mit Cyber-Angriffen und der Vorbereitung auf bzw. Prävention von solchen Angriffen.

Seine Erfahrungen im Bereich interner Untersuchungen konnte David Schmid im Rahmen eines Secondments in der Regulatory Enforcement Abteilung eines großen internationalen Finanzinstituts weiter ausbauen.

Expertise

Erfahrung

Referenzmandate

  • Durchführung einer sehr umfangreichen internen Untersuchung für eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Sachverhaltsermittlung im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung eines international tätigen Konzerns. Neben der deutschrechtlichen Beratung zu Themen u.a. des Gesellschaftsrechts, Prozessrechts und Datenschutzrechts übernahm A&O auch die Vertretung in zusammenhängenden zivilrechtlichen Streitigkeiten und koordiniert Klagen in den USA. Auf Behördenseite waren in Deutschland u.a. die StA, BaFin und APAS involviert.
  • Sehr umfangreiche interne Untersuchung für einen weltweit tätigen deutschen Medizintechnik- und Gesundheitskonzern zu Vorwürfen von u.a. Bilanzmanipulation über einen Zeitraum von sechs Jahren in Bezug auf mehrere Tochtergesellschaften im asiatischen Raum und der möglichen Involvierung weiterer Gesellschaften einschließlich der deutschen Konzernmutter. Das Team umfasste Anwältinnen und Anwälte aus mehreren Jurisdiktionen, insbesondere Deutschland, China und Hongkong. Die Beratung umfasste neben der umfassenden Sachverhaltsaufarbeitung durch u.a. e-review und Interviews auch die Aufarbeitung möglicherweise begünstigender Faktoren sowie Maßnahmen zur Behebung dieser Faktoren einschließlich tiefgreifender Veränderungen an der gruppenweiten Compliance-Struktur.
  • Grenzüberschreitende sowie äußerst umfangreiche interne Untersuchung für eine internationale Bank zu Cum/Ex-Geschäften und Koordination der Herangehensweise gegenüber Strafverfolgungs-, Steuer- und Aufsichtsbehörden.
  • Beratung und Vertretung eines großen deutschen Dienstleistungsunternehmens im Zusammenhang mit einem Cyber-Angriff, der zur Verschlüsselung sämtlicher IT-Systeme des Unternehmens führte, und damit verbundener Lösegeldforderungen (ransomware). Dabei insbesondere Koordination der beteiligten Service-Provider und Aufarbeitung des Sachverhaltes u.a. auch mit Blick auf mögliche zivilrechtliche Ansprüche von Kunden oder Dritten bei Veröffentlichung der erbeuteten Daten sowie Übernahme sämtlicher Kommunikation mit deutschen Strafverfolgungsbehörden, Datenschutzbehörden, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und ausländischen Behörden, einschließlich dem FBI.
  • Beratung und Vertretung eines deutschen Schifffahrtunternehmens im Zusammenhang mit einem Cyber-Crime-Angriff, bei dem sich unbekannte Personen über gefälschte E-Mails als langjährige Geschäftspartner des Unternehmens ausgaben. Das Unternehmen wurde durch den Angriff zu Zahlungen im siebenstelligen Bereich auf ein Konto in Polen bewegt. Durch eine schnelle und effektive Zusammenarbeit mit dem A&O-Team in Polen konnten große Teile des Geldes für die Mandantin zurückgewonnen werden. Zudem übernahm das A&O-Team länderübergreifend die Koordination mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und betreute die Zivil- und Strafprozesse.

Pro Bono

  • Greece Pro Bono Collaborative (European Lawyers in Lesvos).

Veröffentlichungen

  • Schmid, D. (mit Prof  Brodowski, D., StA’in Scholzen, A., Zoller, C.): „Zuerst erpresst, dann verfolgt? Wege zur Rechtssicherheit bei Ransomware-Zahlungen“, NStZ 2023, 385.
  • Schmid, D. (2017): „Elektronische Aktenführung bei Gericht“, BGH, Urteil v. 6.4.2017, III ZR 368/14, Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankenrecht (WuB) 2017, 573ff. (mit Dr. Bussian, W.).
  • Schmid, D (2016): "Aufklärungspflichtverletzung einer Bank vor dem Abschluss eines Currency-Related-Swaps“, OLG München, Urteil v. 24.9.2015, 23 U 3491/14, Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankenrecht (WuB) 2016, 531ff. (mit Jan Erik Windthorst).
  • Schmid, D. (2013) "Korruption durch Bonuszuwendungen: Strafbarkeit der (Media-)Agentur als Beauftragte im Sinne von § 299 Abs. 1 StGB", Centaurus Verlag.
  • Schmid, D. (2012) "(Do) We need a European Civil Code (?)", Golden Gate University Annual Survey of International & Comparative Law, Volume XVIII, Spring 2012.

Anerkennung

extremely capable lawyer
Mandant
very efficient and precise
Mandant

Auszeichnungen

  • Featured in Legal 500 (2022).
  • "Rising Star White Collar Crime" by the Legal Media Expert Group (2022).

Qualifikationen

Zulassungen

Rechtsanwalt, Deutschland, 2013

Akademisch

Zweites Juristisches Staatsexamen, Deutschland, 2013

Dr. iur., Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Deutschland, 2013

LL.M., Golden Gate University, San Francisco, USA, 2011

Erstes Juristisches Staatsexamen, Heidelberg, Deutschland, 2009

Sprachen

Englisch, Deutsch
Disclaimer
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