Charlotte Willemer
Charlotte Willemer

Dr. Charlotte Willemer

Partner

Dr. Charlotte Willemer leitet unsere Praxis für Restrukturierungs- und Insolvenzstreitigkeiten (Restructuring Litigation).

Sie ist Expertin für die Bearbeitung komplexer Streitfälle. Sie berät nationale und internationale Mandanten umfassend zu insolvenzbedingten Risiken und vertritt sie in Rechtsstreitigkeiten während eines Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahrens. Darüber hinaus betreut sie eine Vielzahl von Streitigkeiten, die nach einer Krise entstehen, mit besonderem Schwerpunkt auf Haftungsfällen.

Mit ihrer umfangreichen Erfahrung in grenzüberschreitenden Streitigkeiten vertritt Dr. Charlotte Willemer häufig internationale Mandanten in Fällen, die sich über mehrere Rechtsordnungen erstrecken. Darüber hinaus verfügt sie über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der Verwaltung komplexer handels- und gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten, in Managerhaftungsfällen (D&O), versicherungsbezogenen Streitigkeiten und im Bereich der Berufshaftung.

Expertise

Branchen

Erfahrung

Referenzmandate

  • Verteidigung eines Mandanten gegen Schadensersatzansprüche in dreistelliger Millionenhöhe im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Energieunternehmens
  • Verteidigung der Mandantin gegen die Haftungsklage eines Insolvenzverwalters in Höhe von EUR 1,5 Mrd. wegen angeblicher Berufspflichtverletzung
  • Beratung eines internationalen Konzerns im Hinblick auf die grenzüberschreitende Verwertung von Sicherheiten in dreistelliger Millionenhöhe und entsprechende Eilmaßnahmen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung einer Unternehmensberatung und ihres Geschäftsführers wegen vermeintlicher hochvolumiger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Industrieunternehmens
  • Vertretung eines internationalen Automobilzulieferers in einem grenzüberschreitenden Insolvenzanfechtungsstreit

Pro Bono

  • Unterstützung einer internationalen NGO bei Anträgen schutzbedürftiger afghanischer Staatsbürger im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan (Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan)

Veröffentlichungen

  • Willemer C., Herweg C. (2021) Kommentierung der §§ 46d-h KWG in: Schwennicke/Auerbach, Kreditwesengesetz, 1. Aufl., München 2009, 2. Aufl., München 2013, 4. Aufl., München 2021
  • Willemer C., Zimmerling M., Denecke A. (2019) "Handbuch Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten" (Corporate Litigation), Mehrbrey (Hrsg.), Carl Heymanns Verlag, Köln, 3. Aufl. 2019, Kapitel zu aktienrechtlicher Anfechtungsklage
  • Willemer, C. (2015) "Handbuch Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten" (Corporate Litigation), Mehrbrey (Hrsg.), Carl Heymanns Verlag, Köln, 2. Aufl. 2015, Kapitel zu "Internationalen Bezügen, Streitigkeiten in der englischen Limited"
  • Willemer C., Ringe W.-G. (2010) "Zur Anwendung von § 64 GmbHG auf eine englische Limited", NZG 2010, S. 56
  • Willemer C., Mankowski P. (2009) "Die internationale Zuständigkeit für Insolvenzanfechtungsklagen", RIW 2009, S. 669
  • Willemer C., Ringe W.-G. (2008) "Keine Berufungszuständigkeit des OLG nach § 119 GVG bei Beteiligung einer Scheinauslandsgesellschaft", EuZW 2008, S. 44
  • Willemer C., Ringe W.-G. (2006) Anmerkung zu "OLG München 27.7.2006 – 7 U 2287/06 EWiR Art. 1 LugÜ 1/07", S. 153
  • Willemer C., Mankowski P. (2006) Anmerkung zu "OLG Frankfurt 26.1.2006 – 15 U 200/05", NZI 2006, S. 650
  • Willemer C., Ringe W.-G. (2006) "Die "deutsche Limited" in der Insolvenz", EuZW 2006, S. 621
  • Willemer C. (2006) "Vis attractiva concursus und die Europäische Insolvenzverordnung", Mohr Siebeck, Tübingen 2006    

Qualifikationen

Zulassungen

Rechtsanwältin, Deutschland, 2007

Akademisch

Zweites Juristisches Staatsexamen, Hamburg, 2007

Dr. jur., Universität Hamburg, 2006

Erstes Juristisches Staatsexamen, Humboldt-Universität Berlin, 2003

Licence en droit francais, Université Montpellier, Frankreich, 2000

Disclaimer
A&O Shearman wurde am 1. Mai 2024 durch den Zusammenschluss der Shearman & Sterling LLP und der Allen & Overy LLP sowie ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen (die Vorgängergesellschaften) gegründet. Die vorliegenden Inhalte umfassen möglicherweise Materialien und Verweise auf Mandate, die nicht von A&O Shearman, sondern von einer oder mehreren der Vorgängergesellschaften erstellt bzw. bearbeitet wurden.