Philipp Steinhaeuser
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Dr. Philipp Steinhaeuser

Partner

Dr. Philipp Steinhaeuser berät zu sämtlichen Aspekten des europäischen und deutschen Kartellrechts.

Er verfügt über umfassende Erfahrung in der kartellrechtlichen Prozessführung und vertritt Mandanten regelmäßig vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Transaktionsbereich, wobei er sämtliche Aspekte europäischer und deutscher Fusionskontrollverfahren abdeckt und globale Zusammenschlussprüfungen koordiniert.

Philipp Steinhaeuser berät branchenübergreifend mit Schwerpunkten im Technologiesektor sowie Bereichen wie Stahl, Chemie und Transport.

Expertise

Branchen

Veröffentlichungen

  • Die BGH-Entscheidung in Sachen Bierkartell: Ernüchterung aus Karlsruhe, NZKart 2021, 30-33 (zusammen mit Dr. René Galle)
  • Kommentierung der §§ 97, 98 WpHG in: Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 5. Auflage 2020 (zusammen mit Daniel Zimmer)
  • Die Manipulation von Referenzzinsen wie LIBOR und EURIBOR – Eine Analyse kartellrechtlicher Implikationen von koordinierten Referenzwertverfälschungen an der Schnittstelle zum Kapitalmarktrecht, Duncker&Humblot, Schriften zum Wirtschaftsrecht, 2019
     

Qualifikationen

Zulassungen

Zugelassen als Rechtsanwalt (Deutschland), 2020

Akademisch

LL.M., University of Edinburgh, United Kingdom, 2020

Zweites Staatsexamen, Higher Regional Court of Hamburg, Deutschland, 2019

Dr. iur., Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Deutschland, 2018

Erstes Staatsexamen, Universität Bonn, Deutschland, 2014

Sprachen

Deutsch, Englisch
Disclaimer
A&O Shearman wurde am 1. Mai 2024 durch den Zusammenschluss der Shearman & Sterling LLP und der Allen & Overy LLP sowie ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen (die Vorgängergesellschaften) gegründet. Die vorliegenden Inhalte umfassen möglicherweise Materialien und Verweise auf Mandate, die nicht von A&O Shearman, sondern von einer oder mehreren der Vorgängergesellschaften erstellt bzw. bearbeitet wurden.