Dorothee Atwell
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Dorothee Atwell

Partner

Dorothee Atwell ist auf die Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften, institutionellen Investoren, Asset Managern sowie deren offene und geschlossene Fondsvehikel im In- und Ausland spezialisiert.

Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen in allen regulatorischen Aspekten in Bezug auf die Auflage, Strukturierung und Verwaltung von Fonds und Akquisitionen von Vermögensgegenständen sowie in der Fonds-Due-Diligence und der Regulierung von Vermögensverwaltern und institutionellen Anlegern. Ein weiteres Spezialgebiet ist die Strukturierung von Fonds vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeitsaspekten. Auf der Asset-Seite ist Dorothee Atwell vor allem auf Immobilien und andere alternative Investitionen fokussiert. 

Frau Atwell leitet die deutsche Fonds- und Assetmanagementpraxis.

Expertise

Branchen

Erfahrung

Referenzmandate

  • Beratung Mandant bei der Strukturierung eines Investmentfonds für die Assetklasse Immobilien, der für die Beteiligungsquote infrage kommt.
  • Beratung Mandant bei der regulatorischen Beurteilung des Verkaufs und der Rückzahlung einer bestehenden Anleihe- und Kreditfinanzierung eines Teilportfolios von 24 Wohnimmobilien in Japan.
  • Beratung zu einem Fonds bei der Übertragung seiner Zielinvestition auf ein Alternative Investment Vehicle (AIV).
  • Beratung Mandant (im Auftrag eines Immobilien-Spezialfonds) zu regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Refinanzierung einer in den USA gelegenen Gewerbeimmobilie.
  • Beratung Mandant beim Verkauf eines Privatisierungsportfolios in den Niederlanden, das von einem luxemburgischen Fonds gehalten wird.
  • Beratung Mandant (im Auftrag eines Immobilien-Spezialfonds) zu regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Refinanzierung eines in Taiwan gelegenen Einkaufszentrums.
  • Beratung Mandant (im Auftrag eines Infrastrukturfonds) bei der Überprüfung einer Zielfondsinvestition und der Verhandlung eines Side Letters nach den gesetzlichen Anforderungen der Beteiligungsquote gemäß der Investmentverordnung.
  • Investmentrechtliche Beratung eines europäischen Asset Managers im Hinblick auf die Ausgliederung des Property Managements und Verhandlung des entsprechenden Property Management Vertrages.
  • Beratung zu einem US-amerikanischen Fonds bei der aufsichtsrechtlichen Prüfung seiner Eignung für deutsche Anleger im Sinne der deutschen Investmentverordnung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 lit. c) AnlV.

Qualifikationen

Zulassungen

Rechtsanwältin (Deutschland), 2019

Solicitor (England and Wales), 2012

Attorney-at-Law (New York), 2010

Akademisch

LL.M., Southern Methodist University, USA, 2009
Disclaimer
A&O Shearman wurde am 1. Mai 2024 durch den Zusammenschluss der Shearman & Sterling LLP und der Allen & Overy LLP sowie ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen (die Vorgängergesellschaften) gegründet. Die vorliegenden Inhalte umfassen möglicherweise Materialien und Verweise auf Mandate, die nicht von A&O Shearman, sondern von einer oder mehreren der Vorgängergesellschaften erstellt bzw. bearbeitet wurden.